Sicherheit, Wissenschaft, Verantwortung

Seit dem Ausruf der „Zeitenwende“ steht auch die Rolle der Forschung stärker im öffentlichen Fokus. Welche Verantwortung trägt die Wissenschaft in Zeiten des geopolitischen Umbruchs? Wie lässt sich Forschung vor unerwünschtem Wissensabfluss oder missbräuchlicher Verwendung schützen? Und welche Rolle spielen Zivilklauseln in der veränderten sicherheitspolitischen Landschaft? Bei einer Tagung für die hessische Hochschulöffentlichkeit, die PRIF im Dezember 2025 organisiert hat, wurden diese und weitere Fragen diskutiert.
Der Russland-Ukraine-Krieg, Trumps zweite Amtszeit und eine Rückkehr der (Groß)-Machtpolitik: Welche veränderte Rolle erfordert die sicherheitspolitische Zeitenwende von deutschen Forschungseinrichtungen? Viel debattiert wurden im politischen Diskurs vor allem die Zivilklauseln: Selbstverpflichtungen von Universitäten, ihre Forschung und Lehre ausschließlich für zivile und/oder friedliche Zwecke zu nutzen. Dabei können Zivilklauseln ganz unterschiedlich gestaltet sein und schließen in der Regel Kooperationen mit Bundeswehr oder Rüstungsindustrie nicht grundsätzlich aus. Circa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen haben solche Zivilklauseln – das ist in etwa jede sechste Hochschule. Bayern hat im Jahr 2024 als erstes Bundesland ein umstrittenes Gesetz zur Abschaffung von Zivilklauseln beschlossen. Bundesweit wird seitdem darüber diskutiert, ob Zivilklauseln noch zeitgemäß sind.
Dabei gehe die aufgeregte Diskussion um Zivilklauseln an den wirklichen Problemen der Sicherheitsforschung vorbei, so Christopher Daase in seiner Begrüßungsansprache zur hochschulöffentlichen Tagung „Sicherheit, Wissenschaft und Verantwortung – Forschung in Konflikt- und Krisenzeiten“, die im Dezember 2025 in Darmstadt stattfand. Die Tagung ist Teil des Projekts „DialogForum: Sicherheitsforschung und Zivilklausel“. In dessen Rahmen organisiert PRIF einen mehrstufigen, inklusiven Dialogprozess in Hessen zu Fragen der sicherheitsrelevanten Forschung, Forschungssicherheit und der Zukunft von Zivilklauseln. Eingeladen, sich zu beteiligen, sind die hessischen Hochschulleitungen, die hessische Hochschulöffentlichkeit und die Politik. PRIF, als außeruniversitäres Institut an der Schnittstelle von Friedens- und Sicherheitsforschung, setzt mit dem Projekt den Impuls des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) um, einen strategischen Dialog zur Sicherheitsforschung in Hessen zu fördern.
Die eigentlich wichtige Frage sei laut Christopher Daase, wie Forschung und Wissenschaft ihren Teil zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beitragen können und gleichzeitig vor gewissen Risiken geschützt werden können. Letzteren Aspekt fasst man unter dem Schlagwort der Forschungssicherheit zusammen: Dabei geht es um den Schutz von wissenschaftlichen Arbeiten vor Spionage, unerwünschtem Wissens- oder Technologieabfluss oder Anwendungen, die den eigenen Werten widersprechen. Forschung wird hier also als schützenswertes Gut verstanden, aber auch als geopolitische Ressource. Wie genau Forschungssicherheit zu definieren ist, ist Gegenstand akademischer und politischer Debatten.
Um das Spannungsfeld von Wissenschaft zwischen Freiheit und Verantwortung ging es auch in der Folge 11 „Forschung als Sicherheitsrisiko?“ unseres Podcasts PRIF talk. Darin spricht Elisabeth Waczek mit Una Jakob und Malte Göttsche über den Umgang mit Dual-Use-Forschung und wie sich Sicherheitsrisiken einhegen lassen. Una Jakob leitet am PRIF die Forschungsgruppe Biologische und chemische Abrüstung und Sicherheit. Sie ist außerdem Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Malte Göttsche ist Co-Sprecher des Clusters Natur- und Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung (CNTR) und leitet die Forschungsgruppe Science for Nuclear Diplomacy.
Ein weiteres Thema, das damit zusammenhängt, aber nicht ganz deckungsgleich ist, ist der Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina definiert sie folgendermaßen: „Sicherheitsrelevante Forschung umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die (von Dritten) missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Diese wird als ‚besorgniserregend‘ bezeichnet, wenn der Missbrauch unmittelbar erfolgen kann und die möglichen Schäden erheblich sind.“
Ein berühmtes und eingängliches Beispiel für sicherheitsrelevante Forschung bietet die Biologie: Zum Zweck der Pandemieprävention wird untersucht, unter welchen Bedingungen Krankheitserreger für den Menschen gefährlich oder besonders ansteckend werden können. Dabei werden mitunter Experimente durchgeführt, durch die Krankheitserreger die gefährlichen Eigenschaften überhaupt erst erlangen, sogenannte Gain-of-function-Forschung. Solche Experimente tragen einerseits dazu bei, Krankheitserreger besser zu verstehen und auf neue Ausbrüche vorbereitet zu sein. Andererseits bergen sie aber auch das Risiko, dass die modifizierten Erreger unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen könnten oder dass das Wissen darüber missbraucht werden könnte, um biologische Waffen herzustellen. Es handelt sich also um Forschungsbereiche, die besonders sensibel sind, weil sie – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – katastrophale Folgen hervorrufen könnten.

In der Debatte um die Verantwortung der Forschung nach der „Zeitenwende“ kommen also verschiedene Fragen zusammen: Welchen Beitrag können und sollten Forschung und Wissenschaft zu Sicherheit, Verteidigung und Resilienz leisten? Wie kann und soll der Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung künftig gestaltet werden? Und wenn es tatsächlich um Forschung für militärische Zwecke geht: Sind Hochschulen überhaupt der richtige Ort dafür? Oder sprechen die erhöhten Anforderungen an Forschungssicherheit gerade in strategisch relevanten Bereichen eher dafür, dass solche Forschung an geschlossenen und besonders geschützten Orten stattfinden sollte, abseits der Universitäten als Orte des offenen Austauschs?
Wenn über Zivilklauseln als Instrument diskutiert wird, ist auch wichtig zu verstehen, welche Steuerungswirkung diese Selbstverpflichtungen überhaupt haben können. Es handelt sich um kein generelles Verbot von Sicherheitsforschung, wie Nicole Deitelhoff im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte. Vielmehr gehe es darum, dass die Wissenschaft der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen muss. Ohnehin können Zivilklauseln nicht das grundgesetzlich verankerte Gut der Wissenschaftsfreiheit einschränken – genauso wenig, wie die Politik den Hochschulen eine Kooperation mit Militär oder Rüstungsindustrie vorschreiben kann.
Zivilklauseln können vor allem als Instrumente der wissenschaftlichen Selbstregulierung die Reflexion über mögliche Folgen und Risiken von Forschung anregen. Da die Stärkung von Forschungssicherheit nicht zulasten der Wissenschaftsfreiheit gehen darf, ist die Eigenverantwortung der Wissenschaft von besonderer Bedeutung. Gerade die häufig mit Zivilklauseln verbundenen Umsetzungsverfahren und Beratungsstrukturen wie z.B. Ethik-Kommissionen können Forschenden hier Orientierung geben und das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung schärfen. Solche Ethik-Kommissionen empfiehlt beispielsweise auch der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina.
Über das Projekt
Das Projekt „DialogForum: Sicherheitsforschung und Zivilklausel“ sieht einen mehrstufigen, inklusiven Dialogprozess zwischen den hessischen Hochschulleitungen, der hessischen Hochschulöffentlichkeit und der Politik zum Umgang mit den Themen der sicherheitsrelevanten Forschung, Forschungssicherheit und Zivilklauseln vor. Ziel ist es, die unterschiedlichen Perspektiven der hessischen Hochschulen zu sammeln und, wo möglich, ein gemeinsames Verständnis der Potenziale und Herausforderungen sicherheitsrelevanter Forschung sowie der Zukunft von Zivilklauseln in Hessen zu entwickeln. Das PRIF gestaltet die organisatorische Planung und Umsetzung des Dialogforums, begleitet den Prozess neutral inhaltlich und sichert die Ergebnisse. Die Projektleitung haben Nicole Deitelhoff, Christopher Daase und Susanne Boetsch inne. Die Projektkoordination übernimmt Jule Schneider. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) fördert das Dialogforum bis Sommer 2026.
Mit diesen und weiteren Aspekten wurde das Feld der Diskussion im Dezember in Darmstadt aufgespannt. Neben mehr als 70 Angehörigen verschiedener hessischer Hochschulen war auch der hessische Staatsminister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Timon Gremmels anwesend. Diskutiert wurde auf einem Panel und in mehreren Arbeitsgruppen. Abschließend wurden die zentralen Diskussionspunkte und Ergebnisse zusammengetragen und reflektiert – insbesondere mit Blick auf mögliche Impulse, die von der Tagung für die weitere Debatte in Hessen ausgehen sollten.
Denn der Austausch ist noch nicht abgeschlossen. In einem nächsten Schritt sollen die vorgebrachten Beiträge und Reflexionen in einen gemeinsamen Sammelband einfließen. Doch auch darüber hinaus bleibt es Aufgabe universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, den Dialog über die Herausforderungen und die Verantwortung von Forschung in Konflikt- und Krisenzeiten fortzuführen. (ewa)